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  • 03.06.2019 · Nachricht · Grundstücksunternehmen

    Positive Entscheidung zur erweiterten Gewerbesteuer-Kürzung

    | Unterliegt eine grundstücksverwaltende Gesellschaft nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer, kann sie die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist. Dies hat der Große Senat des BFH (25.9.18, GrS 2/16, Abruf-Nr. 207963 ; BFH, PM Nr. 16 vom 27.3.19) auf eine Vorlage des IV. Senats entschieden. |