· Nachricht · Handwerkerleistungen
Schornsteinfeger-Rechnungen wieder voll begünstigt
| Bei Schornsteinfegerleistungen wird eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in allen noch offen Fällen wieder voll gewährt (d.h. 20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 EUR). Es ist nicht mehr erforderlich, die Rechnung in begünstigte (Handwerkerleistungen) und nicht begünstigte Leistungen (Mess- oder Überprüfarbeiten einschließlich Feuerstättenschau) aufzuteilen. |
Hintergrund: Weil der BFH (6.11.14, VI R 1/13) für Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen eine Steuerermäßigung erlaubt hat, hält das BMF (10.11.15, IV C 4 - S 2296-b/07/0003 :007) an seiner ungünstigen Auffassung nicht mehr länger fest.
Quelle: ID 43758144