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  • 04.11.2013 · Fachbeitrag · Handwerkerleistungen

    Schornsteinfegerrechnungen: Bei Barzahlung keine Steuerermäßigung

    | Es bleibt dabei: Eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kommt bei Barzahlung nicht in Betracht – und zwar auch dann nicht, wenn die Rechnung eines Schornsteinfegers bar bezahlt wird (BFH 30.7.13, VI B 31/13, Abruf-Nr. 133159 ). |