04.03.2015 · Fachbeitrag · Haushaltsnahe Dienstleistungen
Aufwendungen für die Betreuung eines Haustieres sind begünstigt
| Das FG Düsseldorf (4.2.15, 15 K 1779/14 E, Abruf-Nr. 143868 ) hat Tierbetreuungskosten als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt (andere Auffassung: BMF 10.1.14, IV C 4 - S 2296-b/07/0003: 004, Anlage 1 zu Rn. 7). Gegen diese Entscheidung ist bereits die Revision anhängig (Rev. BFH VI R 13/15). |
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