19.12.2017 · Fachbeitrag · Heimunterbringung
Haushaltsersparnis ist bei Ehepaaren doppelt abzuziehen
| Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Wird der frühere Haushalt aufgelöst, sind die abziehbaren Ausgaben um eine Haushaltsersparnis zu k ürzen. Bei der krankheitsbedingten Heimunterbringung von Eheleuten erfolgt sogar eine doppelte Kürzung, obwohl nur ein Haushalt aufgelöst wird (BFH 4.10.17, VI R 22/16, Abruf-Nr. 198133 ). |
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