· Nachricht · Innergemeinschaftliche Lieferungen
Neue Gelangensbestätigung gilt ab 1.10.13
| Der Bundesrat hat der Elften Verordnung zur Änderung der USt-Durchführungsverordnung am 22.3.13 zugestimmt. Damit treten die Neuregelungen für den Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung mit einer Übergangsfrist zum 1.10.13 in Kraft. Für bis zum 30.9.13 ausgeführte Lieferungen kann der Nachweis der Steuerbefreiung noch nach der bis zum 31.12.11 geltenden Fassung geführt werden. |
Wer sich ausführlich über die neuen Nachweisregeln informieren möchte, kann z.B. auf das Merkblatt der IHK Niederbayern „Neue Nachweise für EU-Lieferungen ab 1. Oktober 2013“ zurückgreifen. Das Merkblatt kann unter www.iww.de/sl257 heruntergeladen werden.
Quelle: ID 39092410