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  • · Nachricht · IWW-Mandanten-Rundschreiben

    Gehaltsextras, Zuordnung für den Vorsteuerabzug ...: MRS weiß, was Ihre Mandanten wissen müssen!

    | Mandanten wollen umfassend und kompetent informiert werden. Mit den MRS Mandanten-Rundschreiben erfüllen Sie diese Anforderung mit nur minimalem Aufwand für Ihre Kanzlei ‒ und wecken ganz nebenbei noch Beratungsbedarf. Einfach mal reinschauen und kostenlos testen! |

     

    Mit der aktuellen Ausgabe für März 2020 hätten Sie Ihre Mandanten beispielsweise über folgende Top-Themen informiert;

     

    • Steuerfreie oder pauschalversteuerte Gehaltsextras müssen in vielen Fällen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Das Kriterium „der Zusätzlichkeit“ hatte der BFH im vergangenen Jahr neu definiert. Doch nun soll dieser unliebsamen Rechtsprechung durch eine gesetzliche Änderung der Boden entzogen werden.

     

    • Der Vorsteuerabzug bei nicht nur unternehmerisch genutzten Gegenständen (z. B. Fotovoltaikanlagen) erfordert eine zeitnahe Zuordnung zum Unternehmensvermögen. Dies ist der Fall, wenn die Zuordnungsentscheidung bis zum 31.7. des Folgejahrs getroffen wird. Der BFH hat aber nun Zweifel geäußert, ob diese Ausschlussfrist mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

     

    • Eine interessante Entscheidung kommt vom FG Münster: Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltsleistungen als sonstige Einkünfte versteuert. Da die Revision anhängig ist, muss nun der BFH entscheiden.

     

    Beachten Sie | Mit MRS können Sie Ihre Mandanten maßgeschneidert informieren: Ob als Monats- oder Quartals-Rundschreiben, mit 4- oder 12-seitigem Umfang, mit Ihrem persönlichen Kanzlei-Briefkopf, print oder online ‒ wählen Sie einfach die für Ihre Kanzleiansprüche passende Lösung. Weitere Informationen zur Produktpalette erhalten Sie unter: https://www.iww.de/mrs/.

    Quelle: ID 46387156