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  • 04.05.2016 · Fachbeitrag · Jahresabschluss

    Auch Unternehmergesellschaft muss offenlegen

    | Offenlegungspflichtige Gesellschaften (insbesondere AG, GmbH und GmbH & Co. KG) müssen ihre Jahresabschlüsse spätestens zwölf Monate nach Ablauf des betreffenden Geschäftsjahres beim Bundesanzeiger elektronisch einreichen. Dies gilt auch für eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), so das OLG Köln (3.11.15, 28 Wx 12/15, Abruf-Nr. 146709 ). |