03.02.2020 · Nachricht · Jahresabschluss
Darlehen: Rückwirkend vereinbarte Verzinsung schützt nicht vor Abzinsung
| Eine rückwirkend auf den Vertragsbeginn vereinbarte Verzinsung eines zunächst unverzinslich gewährten Darlehens ist bilanzsteuerrechtlich unbeachtlich, sofern diese Vereinbarung erst nach dem Bilanzstichtag getroffen wird. Zudem hat der BFH (22.5.19, X R 19/17, Abruf-Nr. 211573 ; PM Nr. 65 vom 10.10.19) in dieser Entscheidung gegen die Höhe des Abzinsungssatzes (5,5 %) keine verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert – zumindest für Jahre bis 2010. |
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