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  • · Nachricht · Jahresendmaßnahmen

    Abgeltungsteuer: Antrag auf Verlustbescheinigung nur noch bis 15. Dezember möglich

    | Hat ein Anleger bei einer Bank einen Verlust erzielt und bei einer anderen Bank positive Einkünfte erwirtschaftet, ist eine Verrechnung zwischen den Banken nicht möglich. In diesen Fällen gibt es folgende Option: Stellt der Steuerpflichtige bis zum 15.12.12 bei dem Kreditinstitut, bei dem sich der Verlustverrechnungstopf befindet, einen Antrag auf Verlustbescheinigung, kann er bei der Veranlagung eine Verlustverrechnung vornehmen. |

     

    Hinweis | Der Verlust wird dann aus dem Verrechnungstopf der Bank herausgenommen und das Kreditinstitut beginnt 2013 wieder bei Null. Abgerufene Verluste können anschließend nicht zurück auf die Bank übertragen werden.

    Quelle: ID 36353890