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  • · Fachbeitrag · Job-Tickets

    Geldwerter Vorteil bereits mit Ausgabe der Jahreskarte

    | Gibt ein Verkehrsbetrieb das vom Arbeitgeber bezuschusste Job-Ticket als Jahreskarte aus, fließt der geldwerte Vorteil den Arbeitnehmern nach einem Urteil des FG Rheinland-Pfalz (30.8.11, 3 K 2579/09, Rev. BFH VI R 56/11, Abruf-Nr. 114093 ) bereits mit der Ausgabe der Fahrkarte insgesamt zu.|

     

    Da keine Umlage auf die einzelnen Monate erfolgt, kommt die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 44 EUR somit regelmäßig nicht zum Zuge.Nach Ansicht der Richter ist es insoweit unerheblich, ob der Arbeitgeber die Zuschüsse nach den Zahlungsmodalitäten mit den Verkehrsbetrieben jährlich oder monatlich zahlt.

     

    Hinweis | In der Praxis ist darauf zu achten, dass ein Jahres-Ticket aus einzelnen monatlichen Fahrberechtigungen besteht. Dann ist die monatliche Sachbezugsfreigrenze nämlich anwendbar (R. 8.1 Abs. 3 S. 5 LStR).

    Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 39 | ID 32087850