Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Kalte Progression

    Was bleibt von der Gehaltserhöhung eigentlich übrig?

    | Gerade zu Jahresbeginn stehen vielfach Lohn- und Gehaltserhöhungen an. In diesem Zusammenhang hört man häufig die Aussage, dass von der Gehaltserhöhung „unterm Strich“ nichts übrig bleiben würde. Das Problem, dass trotz Lohnerhöhung letztlich weniger Realeinkommen zur Verfügung steht, wird häufig als „kalte Progression“ bezeichnet. Ein Beispiel zur Wirkungsweise regt zum Nachdenken an, ob nicht steuerfreie und begünstigte Gehaltsextras die Mitarbeiter dauerhaft mehr erfreuen. |

     

    Begriff „kalte Progression“

    Der Begriff „kalte Progression“ beschreibt die Situation, dass die nominelle Einkommenserhöhung nur die Inflation ausgleicht und es trotz der unveränderten Leistungsfähigkeit aufgrund der Anwendung des progressiven Steuertarifs auf das nominale Einkommen zu einem sinkenden Realeinkommen kommt. Sozialpolitisch wird das Problem noch dadurch verschärft, dass die kalte Progression gerade die kleinen und mittleren Einkommen trifft. Ursache hierfür ist, dass der Grenzsteuersatz für Spitzenverdiener (Einkommen > 52.882 EUR) mit 42 % konstant bleibt und nicht wie im Bereich der kleinen und mittleren Einkommen ansteigt.

     

    Rechenbeispiel zur kalten Progression

    Eine ledige, kinderlose, kirchensteuerpflichtige PTA hat im Kalenderjahr 2013 ein Jahreseinkommen von 25.000 EUR bezogen. Zu Beginn des Kalenderjahrs 2014 erhält sie eine Gehaltserhöhung von 2 %. Bei einer Inflationsrate von ebenfalls 2 % und bei Anwendung der 2013er Grundtabelle würde sich die kalte Progression wie folgt auswirken:

     

    • Einkommensvergleich 2013-2014
    Jahr
    2013
    2014
    Jahreseinkommen

    25.000,00 EUR

    25.500,00 EUR

    - Einkommensteuer

    - 4.082,00 EUR

    - 4.228,00 EUR

    - Solidaritätszuschlag

    - 224,51 EUR

    - 232,54 EUR

    - Kirchensteuer (9 %)

    - 367,38 EUR

    - 380,52 EUR

    = Nominaleinkommen nach Steuern

    20.326,11 EUR

    20.658,94 EUR

    - 2 % Inflationsrate in 2014

    -413,18 EUR

    = Realeinkommen nach Steuern

    20.326,11 EUR

    20.245,76 EUR

     

     

    Im Ergebnis hat die Steuerpflichtige 2014 trotz Gehaltserhöhung rund 80 EUR weniger zur Verfügung. Im Umkehrschluss kommt es zu einer realen Steuererhöhung von 80 EUR. Gerade in solchen Fällen lohnt es, sich Gedanken über alternative Entlohnungsformen zu machen.

    Quelle: ID 42538174