05.12.2017 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Besteuerung von Streubesitzdividenden auf dem Prüfstand
| Nach § 8b Abs. 4 KStG sind Gewinnausschüttungen, die eine Kapitalgesellschaft nach dem 28.2.13 erhält, in vollem Umfang körperschaftsteuerpflichtig, wenn die Beteiligung an der leistenden Gesellschaft zu Beginn des Jahres weniger als 10 % betragen hat (sogenannte Streubesitzdividenden). Das FG Hamburg (6.4.17, 1 K 87/15, Abruf-Nr. 197757 ) hat zwar Bedenken, ob diese Regelung verfassungskonform ist. So richtig von der Verfassungswidrigkeit überzeugt war das Gericht aber nicht, sodass es von einer Vorlage an das BVerfG abgesehen hat. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig