Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 06.05.2013 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften

    Generelle Steuerpflicht für Streubesitzdividenden

    | Durch den neuen § 8b Abs. 4 KStG wird die Steuerbefreiung für Dividendenerträge versagt, wenn die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahrs weniger als 10 % des Grund- oder Stammkapitals betragen hat. Damit werden Streubesitzdividenden unabhängig davon, ob sie an gebietsansässige oder an gebietsfremde Gesellschaften ausgeschüttet werden, gleich behandelt (Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09, BGBl I 13, 561). |