06.05.2013 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Generelle Steuerpflicht für Streubesitzdividenden
| Durch den neuen § 8b Abs. 4 KStG wird die Steuerbefreiung für Dividendenerträge versagt, wenn die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahrs weniger als 10 % des Grund- oder Stammkapitals betragen hat. Damit werden Streubesitzdividenden unabhängig davon, ob sie an gebietsansässige oder an gebietsfremde Gesellschaften ausgeschüttet werden, gleich behandelt (Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09, BGBl I 13, 561). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig