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  • 02.06.2015 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften

    Schadenersatzzahlung für Bußgelder ist Betriebseinnahme

    | Schadenersatzzahlungen des Steuerberaters an eine GmbH zum Ausgleich von Bußgeldern wegen der Nichtveröffentlichung von Bilanzen sind bei der Ermittlung des körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens als Betriebseinnahme zu erfassen (FG Münster 11.3.15, 13 K 3129/13 K, Abruf-Nr. 144243 ). |