02.06.2015 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Schadenersatzzahlung für Bußgelder ist Betriebseinnahme
| Schadenersatzzahlungen des Steuerberaters an eine GmbH zum Ausgleich von Bußgeldern wegen der Nichtveröffentlichung von Bilanzen sind bei der Ermittlung des körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens als Betriebseinnahme zu erfassen (FG Münster 11.3.15, 13 K 3129/13 K, Abruf-Nr. 144243 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig