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  • 06.03.2017 · Fachbeitrag · Kindergeld/-freibetrag

    BFH gewährt Kindergeld auch bei berufsbegleitendem Studium

    | Die Frage, wann eine Erstausbildung für Zwecke des Kindergeldanspruchs abgeschlossen ist, beantwortet der BFH weiterhin großzügig. Das heißt bezogen auf den aktuellen Streitfall: Anspruch auf Kindergeld besteht selbst dann, wenn ein Kind als Physiotherapeut ein Studium (durchschnittlich 5 Semesterwochenstunden) anhängt und in dieser Zeit 30 Stunden pro Woche arbeitet (BFH 8.9.16, III R 27/15, Abruf-Nr. 190782 ). |