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  • · Fachbeitrag · Kindergeld/Kinderfreibetrag

    Kindergeldanspruch bei mehraktiger Ausbildung

    von StB Dipl.-Bw. (FH) Christian Westhoff, Datteln

    Eine aktuelle Entscheidung des BFH (15.4.15, V R 27/14, Abruf-Nr. 178454) zum Kindergeldanspruch bei mehraktiger Ausbildung eröffnet Eltern die Aussicht auf einen längeren Bezug von Kindergeld.

    Sachverhalt

    Nach der Ausbildung zum Elektroniker bewarb sich der volljährige A noch im selben Monat (Februar 2012) für einen Platz an einer Technikerschule sowie einer Fachoberschule für Technik. Ebenfalls im Februar unterschrieb er einen befristeten Arbeitsvertrag in üblich bezahlter Vollzeitbeschäftigung. Nachdem er eine Zusage der Fachoberschule für Technik erhalten hatte, beendete er das Arbeitsverhältnis vorzeitig, um ab Mitte August 2012 diese Bildungseinrichtung besuchen zu können. Der einjährige Vollzeitunterricht erfolgte zur Vorbereitung des Studiums an einer Fachhochschule und war Voraussetzung, ein solches aufnehmen zu können.

     

    Die Familienkasse hob die Kindergeldfestsetzung für März bis Juli 2012 auf, weil A nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung einer (schädlichen) Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Stunden pro Woche nachgegangen sei. Dies sah der BFH jedoch anders.