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  • 06.01.2015 · Fachbeitrag · Künstlersozialversicherung

    Keine Künstlersozialabgabe bei Aufträgen an eine OHG

    | Vergibt ein Unternehmen Aufträge an eine Werbeagentur, die in der Rechtsform einer OHG geführt wird, muss es keine Künstlersozialabgabe abführen. Nach einer aktuellen Entscheidung des BSG sind Zahlungen an eine OHG nämlich nicht als Entgelt für selbstständige Künstler i.S. von § 25 Abs. 1 S. 1 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) anzusehen (BSG 16.7.14, B 3 KS 3/13 R, Abruf-Nr. 142916 ). |