06.01.2015 · Fachbeitrag · Künstlersozialversicherung
Keine Künstlersozialabgabe bei Aufträgen an eine OHG
| Vergibt ein Unternehmen Aufträge an eine Werbeagentur, die in der Rechtsform einer OHG geführt wird, muss es keine Künstlersozialabgabe abführen. Nach einer aktuellen Entscheidung des BSG sind Zahlungen an eine OHG nämlich nicht als Entgelt für selbstständige Künstler i.S. von § 25 Abs. 1 S. 1 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) anzusehen (BSG 16.7.14, B 3 KS 3/13 R, Abruf-Nr. 142916 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig