02.12.2022 · Nachricht · Künstlersozialversicherung
Künstlersozialabgabe steigt in 2023 auf 5,0 %
| Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wurde um 0,8 % angehoben. Somit liegt er im Jahr 2023 bei 5 % (vgl. Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023, BGBl I 22, 1508). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales („Künstlersozialabgabe künftig bei 5,0 Prozent“, Mitteilung vom 11.8.22) hat zu der Anpassung wie folgt Stellung genommen: |
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