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  • 27.09.2018 · Nachricht · KV-Beiträge

    Prämie nach § 53 Abs. 1 SGB V mindert Sonderausgabenabzug

    | Erhält ein Steuerpflichtiger von seiner gesetzlichen Krankenkasse eine Prämie, die auf einem Wahltarif gemäß § 53 Abs. 1 SGB V beruht, mindern sich die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge (BFH 6.6.18, X R 41/17, Abruf-Nr. 204248 ). |