03.11.2016 · Fachbeitrag · Löhne und Gehälter
2017 beträgt die Insolvenzgeldumlage nur noch 0,09 %
| Die Insolvenzgeldumlage sinkt ab dem 1.1.17 von bisher 0,12 % auf dann 0,09 % (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2017, BGBl I 16, 2211). |
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