04.07.2018 · Nachricht · Löhne und Gehälter
Anteilige Verdienstgrenze bei kurzfristiger Beschäftigung gekippt
| Eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung setzt u. a. voraus, dass sie auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage (ab 1.1.19: 2 Monate/50 Arbeitstage) begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Nach bisheriger Praxis musste die Berufsmäßigkeit nicht geprüft werden, wenn das Arbeitsentgelt die (anteilige) Entgeltgrenze von 450 EUR im Monat nicht überschreitet. Diese anteilige Verdienstgrenze hat das BSG (5.12.17, B 12 R 10/15 R, Abruf-Nr. 199038 ) nun gekippt, sodass keine Umrechnung auf Tage erfolgen muss. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig