· Fachbeitrag · Löhne und Gehälter
Bewertung von Sachbezügen: Methodenwahlrecht bietet Möglichkeiten zur Steuerminimierung
von StBin Dipl.-Kffr. Vera Frey, Dortmund
| Der BFH (26.7.12, VI R 30/09 und VI R 27/11) hat im letzten Jahr zur lohnsteuerlichen Behandlung von Rabatten, die Automobilhersteller ihren Arbeitnehmern beim Kauf von Neufahrzeugen oder Jahreswagen gewähren, steuerzahlerfreundliche Entscheidungen getroffen. Das BMF (16.5.13, IV C 5 - S 2334/07/0011, Abruf-Nr. 131659 ) hat hierauf nun reagiert und die Urteilsgrundsätze in allen offenen Fällen für anwendbar erklärt. Hierdurch ergeben sich Möglichkeiten zur Steuerminimierung. |
1. Bewertungsmethoden als Wahlrecht
Erhält ein Arbeitnehmer Waren, die von seinem Arbeitgeber überwiegend an fremde Dritte verkauft werden, kann er den geldwerten Vorteil aus einem verbilligten Sachbezug nach der BFH-Rechtsprechung im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung wahlweise entweder nach § 8 Abs. 2 EStG oder nach § 8 Abs. 3 EStG (mit einem Rabattfreibetrag i.H. von 1.080 EUR im Kalenderjahr) bewerten lassen.
Nach dem aktuellen Schreiben des BMF (a.a.O., Rz. 3) ist die BFH-Rechtsprechung sowohl im Lohnsteuerabzugsverfahren als auch im Veranlagungsverfahren anwendbar, sodass bei der Bewertung des Sachbezugs sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer ein Wahlrecht haben.
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