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  • · Nachricht · Löhne und Gehälter

    Bundesrat billigt höhere Verdienstgrenzen für Minijobber

    | Der Bundesrat hat das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung am 23.11.12 gebilligt. Ab 1.1.13 beträgt die Entgeltgrenze somit 450 EUR, für die Gleitzone gilt ein Bereich von 450,01 bis 850 EUR. |

     

    Zudem erhöht das Gesetz die soziale Absicherung geringfügig Beschäftigter, indem es die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei diesen Arbeitsverhältnissen zur Regel macht. Arbeitnehmer können sich von dieser Pflicht auf Antrag allerdings auch befreien lassen.

     

    Hinweis | Für vor dem 1.1.13 bestehende Beschäftigungsverhältnisse sind Bestandsschutz- und Übergangsregelungen zu beachten.

     

    Quelle: Mitteilung des Bundesrats vom 23.11.12: „Höhere Verdienstgrenzen für Minijobber“

    Quelle: ID 36948920