01.06.2018 · Nachricht · Löhne und Gehälter
Fitnessstudio-Nutzung: Geldwerter Vorteil fließt monatlich zu
| Der geldwerte Vorteil aus der vergünstigten Nutzung von Fitness-Studios fließt Arbeitnehmern monatlich zu, wenn sie keinen über die Dauer eines Monats hinausgehenden, unentziehbaren Nutzungsanspruch haben. Somit ist die monatliche Freigrenze von 44 EUR anwendbar (FG Niedersachsen 13.3.18, 14 K 204/16, Rev. zugelassen, Abruf-Nr. 200749 ). |
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