02.08.2021 · Nachricht · Löhne und Gehälter
Nutzung betrieblicher Kommunikationsgeräte: BFH prüft Gestaltungsmissbrauch
| Der BFH (Rev.: VI R 49/20) wird demnächst eine interessante Frage beantworten müssen: Ist von einem Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) auszugehen, wenn der Arbeitnehmer sein Handy an seinen Arbeitgeber zu einem Kaufpreis von 1 EUR verkauft und der Arbeitgeber anschließend im Rahmen eines Vertrags das Handy dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung wieder zur Verfügung stellt und die Kosten für den privaten Mobilfunkvertrag übernimmt? |
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