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  • · Nachricht · Löhne und Gehälter

    Pflegeversicherung: Neue Beitragssätze ab 1.7.23 geplant

    | Es ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, dass beitragspflichtige Eltern in der sozialen Pflegeversicherung unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten und erzogenen Kinder mit gleichen Beiträgen belastet werden. Dies hat das BVerfG 2022 entschieden und den Gesetzgeber aufgefordert, eine Neuregelung zu treffen. Ein Gesetzentwurf (Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege) liegt nun vor. Der Bundesrat muss am 16.6.23 noch zustimmen. |

     

    Derzeit gelten in der Pflegeversicherung folgende Beitragssätze (unterteilt nach Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN)):

     

    • Allgemein: 3,05 % (AG: 1,525 %; AN: 1,525 %)