04.02.2019 · Nachricht · Löhne und Gehälter
Rabatte für Beschäftigte eines verbundenen Unternehmens bei Pkw-Kauf kein Arbeitslohn
| Gewährt ein Autohersteller den Arbeitnehmern eines verbundenen Unternehmens dieselben Rabatte beim Autokauf wie seinen eigenen Mitarbeitern (Werksangehörigenprogramm), handelt es sich hierbei nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn. So lautet zumindest die Ansicht des FG Köln (11.10.18, 7 K 2053/17, Abruf-Nr. 206196 ; PM vom 17.12.18), gegen die die Revision (Rev. BFH VI R 53/18) anhängig ist. |
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