· Fachbeitrag · Löhne und Gehälter
Sachbezüge: BFH äußert sich zur Berechnung der 44 EUR-Freigrenze
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Erhalten Arbeitnehmer Sachbezüge in Höhe von maximal 44 EUR (brutto) monatlich, fällt hierfür keine Lohnsteuer an. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass in die Berechnung der Freigrenze Versand- und Verpackungskosten einzubeziehen sind. Ergibt sich dadurch ein Betrag von mehr als 44 EUR, ist der komplette Sachbezug lohnsteuerpflichtig. Diese Ansicht hat das FG Baden-Württemberg (8.4.16, 10 K 2128/14 ) vertreten. Im Revisionsverfahren hat der BFH (6.6.18, VI R 32/16, Abruf-Nr. 203070 ) diese Sichtweise nun konkretisiert. |
1. Ermittlung des Vergleichspreises
Bei der Berechnung des Sachbezugswerts ist der um übliche Preisnachlässe geminderte übliche Endpreis am Abgabeort anzusetzen (§ 8 Abs. 2 S. 1 EStG). Das ist der Preis, der im allgemeinen Geschäftsverkehr von Letztverbrauchern für identische bzw. gleichartige Waren gezahlt wird.
Beachten Sie | Vergleichspreis ist grundsätzlich der günstigste Einzelhandelspreis am Markt. Markt in diesem Sinne sind alle gewerblichen Anbieter, von denen der Steuerpflichtige die konkrete Ware oder Dienstleistung im Inland unter Einbeziehung allgemein zugänglicher Internetangebote oder auf sonstige Weise gewöhnlich beziehen kann.
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