· Fachbeitrag · Löhne und Gehälter
Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie: Darauf ist in der Praxis zu achten!
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (BGBl I 22, 1743) wurde die sogenannte Inflationsausgleichsprämie eingeführt. Seit dem 26.10.22 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen Betrag bis zu 3.000 EUR steuer- und abgabenfrei gewähren. Nachfolgend sind einige wichtige Punkte zu der in § 3 Nr. 11c EStG verankerten Regelung aufgeführt. |
1. Freiwillige Leistung und Freibetrag
Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung, die in der Zeit vom 26.10.22 bis Ende 2024 gewährt werden kann.
MERKE | Begünstigt sind beispielsweise auch Zahlungen an Minijobber. Da die Zahlung steuer- und beitragsfrei ist, wird sie nicht auf die Minijobgrenze (seit 1.10.22: 520 EUR) angerechnet. |
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