· Nachricht · Löhne und Gehälter
Steuerfreie Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge nach § 3b EStG auch für Reisezeiten
| Die in § 3b EStG geregelte Steuerfreiheit von Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschlägen verlangt keine konkret (individuell) belastende Tätigkeit des Arbeitnehmers. Daher beurteilte der BFH (16.12.21, VI R 28/19, Abruf-Nr. 227295 ; PM Nr. 2/22 vom 3.2.22) die Fahrten von Profisportlern im Mannschaftsbus zu Auswärtsspielen als begünstigte Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit. |
Für die Inanspruchnahme nach § 3b Abs. 1 EStG genügt es, wenn
- der Arbeitnehmer ‒ wie im Streitfall ‒ zu den in § 3b EStG genannten Zeiten im Interesse seines Arbeitgebers tatsächlich tätig wird,
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