30.07.2020 · Nachricht · Löhne und Gehälter
Summenbescheid: Nachgezahlte Beiträge sind kein Arbeitslohn
| Entrichtet der Arbeitgeber Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung aufgrund eines Summenbescheids nach § 28f SGB IV nach, führt dies nicht zu Arbeitslohn beim Arbeitnehmer. Aus Sicht des FG Köln (24.1.20, 1 K 1041/17, Abruf-Nr. 215124) führt die Nachentrichtung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung aufgrund der Summenbescheide nicht dazu, dass Arbeitnehmer objektiv wirtschaftlich bereichert sind. Denn es fehlt an einer individuellen Zuordnung. Da das FA gegen diese Entscheidung Revision (Rev. BFH VI R 27/20) eingelegt hat, muss nun der BFH entscheiden. |
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