· Fachbeitrag · Löhne und Gehälter
Vereinfachung bei der Besteuerung von Reisekostenvergütungen
| Grundsätzlich müssen die steuerpflichtigen Teile der Reisekostenvergütung bei der nächstmöglichen Lohnabrechnung versteuert werden. Nach einer bundeseinheitlichen Regelung wird es aus Vereinfachungsgründen jedoch nicht beanstandet, wenn die steuerpflichtigen Teile bis zu einer Obergrenze von 153 EUR monatlich beim einzelnen Arbeitnehmer nur vierteljährlich abgerechnet werden (OFD Frankfurt 29.5.13, S 2338 A - 43 - St 211, Abruf-Nr. 131999 ). |
Hinweis | Dies gilt auch für die Besteuerung von Mahlzeiten gemäß R 8.1 Abs. 4 LStR mit den Sachbezugswerten.
Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 128 | ID 42219313