03.02.2014 · Fachbeitrag · Löhne und Gehälter
Vom Arbeitgeber übernommene Bußgelder sind Arbeitslohn
| Übernimmt eine Spedition die Bußgelder, die gegen die Fahrer wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten verhängt worden sind, handelt es sich dabei um Arbeitslohn (BFH 14.11.13, VI R 36/12, Abruf-Nr. 140286 ). |
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