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  • 04.03.2024 · Nachricht · Lohnsteuer

    § 3 Nr. 37 EStG: Auch Überlassung von Fahrradzubehör kann begünstigt sein

    | Überlässt ein Arbeitgeber seinem Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein (Elektro-)Fahrrad zur Privatnutzung, ist dieser geldwerte Vorteil grundsätzlich nach § 3 Nr. 37 EStG steuerfrei. Die OFD Frankfurt (2.11.23, S 2334 A - 32 - St 210) hat nun darauf hingewiesen, was gilt, wenn auch Fahrradzubehör überlassen wird. |