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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    ELStAM geht erst 2013 an den Start

    | Ursprünglich sollten die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (kurz ELStAM) bereits in 2011 eingeführt werden. Infolge von Verzögerungen beim Entwicklungsstand wurde der Starttermin auf den 1.1.12 verschoben. Da die technischen Probleme immer noch nicht beseitigt sind, wurde der Starttermin erneut verschoben - und zwar auf den 1.1.13). |

     

    Bis zum Starttermin bleiben die Lohnsteuerkarte 2010 sowie die vom FA ausgestellte Ersatzbescheinigung 2011 mit den darauf eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Hinzurechnungsbetrag, Religionsmerkmal, Faktor) weiterhin gültig und sind dem Lohnsteuerabzug in 2012 zugrunde zu legen.

     

    HINWEIS | Das BMF (6.12.11, IV C 5 - S 2363/07/0002-03, Abruf-Nr. 114064) erläutert ein einem Schreiben, welche Regelungen für das Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2012 zu beachten sind und welche weiteren Nachweise neben der Lohnsteuerkarte und der Ersatzbescheinigung anerkannt werden.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 2 | ID 31017740