· Nachricht · Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren
Zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen: BMF veröffentlicht Startschreiben zur erstmaligen Anwendung
| Werden Freibeträge (z.B. für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte) im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren berücksichtigt, erhalten Arbeitnehmer regelmäßig ein höheres Nettogehalt. Die Gültigkeit der Freibeträge wurde jüngst von einem auf zwei Jahre verlängert. Als Starttermin hat das BMF (21.5.15, IV C 5 - S 2365/15/10001 , Abruf-Nr. 144625) nun den 1.10.15 festgelegt, d.h. ab diesem Zeitpunkt können Arbeitnehmer Freibeträge für zwei Kalenderjahre mit Wirkung ab 1.1.16 bei ihrem FA beantragen. |
Hinweis | Fallen die Anspruchsvoraussetzungen für die Freibeträge weg, müssen Arbeitnehmer dies dem FA mitteilen. Darüber hinaus ist eine Steuererklärung abzugeben, wenn Freibeträge im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden.
Quelle: ID 43445830