02.08.2024 · Nachricht · Lohnsteuer
Mitarbeiterbeteiligungen und die lohnsteuerliche Behandlung
| Zum 1.1.24 wurden die steuerlichen Vergünstigungen für die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen verbessert. So wurde der Freibetrag in § 3 Nr. 39 EStG von 1.440 EUR auf 2.000 EUR erhöht. Zudem wurde die in § 19a EStG geregelte aufgeschobene Besteuerung modifiziert. Darauf reagierte nun auch das BMF und passte seine Verwaltungsauffassung an (BMF 1.6.24, IV C 5 - S 2347/24/10001:001, Abruf-Nr. 241825 ). |
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