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  • 03.02.2015 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Neue Aufmerksamkeitsgrenze von 60 EUR

    | Durch die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015 (LStÄR 2015 i.d.F. vom 22.10.14, BStBl I 14, 1344) wurde die 40 EUR-Grenze für vom Arbeitgeber gewährte Aufmerksamkeiten ab 2015 auf 60 EUR angehoben. Hierbei handelt es sich um Sachzuwendungen (z.B. Blumen, Genussmittel oder ein Buch), die dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses (z.B. Geburtstag) zugewendet werden. |