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  • 03.12.2021 · Nachricht · Mahlzeitengestellung

    Verpflegungspauschalen auch ohne erste Tätigkeitsstätte zu kürzen

    | Verpflegungspauschalen sind nach einer Entscheidung des BFH (12.7.21, VI R 27/19, Abruf-Nr. 224439 ) bei einer Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber auch dann zu kürzen, wenn der Steuerpflichtige (im Streitfall: ein nautischer Offizier an Bord von Schiffen) über keine erste Tätigkeitsstätte verfügt. Bereits in 2020 hatte der BFH (7.7.20, VI R 16/18) in diesem Zusammenhang entschieden, dass eine Kürzung auch bei Nichteinnahme der zur Verfügung gestellten Mahlzeiten erfolgen muss. |