· Nachricht · Nachfolgeregelung
Schenkung von GmbH-Anteilen an Angestellte nicht zwingend Arbeitslohn
| Das FG Sachsen-Anhalt (14.6.21, 3 V 276/21, Abruf-Nr. 224163 ) hat jüngst zu den Auswirkungen einer unentgeltlichen Übertragung von GmbH-Anteilen auf leitende Angestellte im Zuge einer Nachfolgeregelung Stellung genommen. |
Sachverhalt: Ehegatten wollten als GmbH-Gesellschafter eine Nachfolgeregelung innerhalb der Familie herbeiführen. Eine alleinige Übertragung der Anteile auf ihren Sohn sahen sie als kritisch an, weil ihm u. a. die Branchenkenntnis fehlte. Die Lösung bestand dann darin, dem Sohn die wesentlichen Anteile zu übertragen und fünf leitenden Angestellten ebenfalls GmbH-Anteile zu gewähren (jeweils 5,08 %). Das FA wertete die Zuwendung an die Mitarbeiter als Arbeitslohn, was das FG Sachsen-Anhalt in dem ADV-Verfahren aus folgenden Gründen für ernstlich zweifelhaft hielt:
- Im Geschäftsanteilsübertragungsvertrag wurde kein Grund für die Anteilsübertragung angegeben; eine Gegenleistung wurde nicht verlangt. Es war auch nicht geregelt, dass die Übertragung Dienste der leitenden Angestellten für die Gesellschaft abgelten soll.
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