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  • 02.01.2020 · Nachricht · Ordnungsgemäße Buchführung

    Erneute Veröffentlichung der GoBD

    | Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ wurden wegen der fortschreitenden Digitalisierung kürzlich überarbeitet (BMF 11.7.19, IV A 4 - S 0316/19/10003 :001) – und dann wieder außer Kraft gesetzt. Nun wurden die GoBD mit Schreiben vom 28.11.19 ohne nennenswerte Änderungen erneut veröffentlicht. Die neuen GoBD gelten ab dem 1.1.20, wobei der Steuerpflichtige sie bereits auf frühere Besteuerungszeiträume anwenden kann. |