02.01.2020 · Nachricht · Ordnungsgemäße Buchführung
Erneute Veröffentlichung der GoBD
| Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ wurden wegen der fortschreitenden Digitalisierung kürzlich überarbeitet (BMF 11.7.19, IV A 4 - S 0316/19/10003 :001) – und dann wieder außer Kraft gesetzt. Nun wurden die GoBD mit Schreiben vom 28.11.19 ohne nennenswerte Änderungen erneut veröffentlicht. Die neuen GoBD gelten ab dem 1.1.20, wobei der Steuerpflichtige sie bereits auf frühere Besteuerungszeiträume anwenden kann. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig