· Fachbeitrag · Ordnungsgemäße Kassenführung
Zählprotokoll bei offener Ladenkasse weiter keine Pflicht
| Ein Zählprotokoll (= Aufstellung über die Stückzahl der in der Kasse am Tagesende vorhandenen und dem Kassenbericht zugrunde gelegten Geldscheine und -münzen) ist für eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung bei einer offenen Ladenkasse weiterhin nicht notwendig. Erforderlich - aber auch ausreichend - ist ein täglicher Kassenbericht, der auf Grundlage eines täglichen Auszählens der Bareinnahmen erstellt wird ( BFH 16.12.16, X B 41/16, Abruf-Nr. 191465 ). |
Hintergrund: Der aktuelle Beschluss dient insbesondere der Klarstellung des Urteils vom 25.3.15 (X R 20/13). Dort hatte der X. Senat formuliert, dass in folgenden Fällen formelle Mängel vorliegen, die das FA grundsätzlich zu einer Hinzuschätzung berechtigen:
- keine lückenlose Dokumentation zur Kassenprogrammierung,
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