05.12.2017 · Fachbeitrag · Pensionsrückstellungen
Ist der Rechnungszinsfuß von 6 % verfassungswidrig?
| Das FG Köln (12.10.17, 10 K 977/17, Abruf-Nr. 197206 ) hält den steuerlichen Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen im Jahr 2015 für verfassungswidrig. Es hat deshalb beschlossen, eine Entscheidung des BVerfG einzuholen. |
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