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  • · Fachbeitrag · Pkw im Betriebsvermögen

    Private Pkw-Nutzung: Neues zur Entkräftung des Anscheinsbeweises

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

    | Gerade in Betriebsprüfungen gibt es immer wieder Streit zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Anscheinsbeweis der Privatnutzung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Pkw auch ohne ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch entkräftet werden kann. Für den steuerlichen Berater gilt es, hier auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu sein. |

    1. Beweis des ersten Anscheins spricht für Privatnutzung

    Nutzt der Steuerpflichtige einen zum Betriebsvermögen gehörenden Pkw zu mehr als 50 % zu betrieblichen Zwecken, unterstellt § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG eine private Nutzung des Fahrzeugs, indem der zu einer Entnahme führende private Nutzungsanteil nach der Ein-Prozent-Regelung zu ermitteln ist. Diese Bewertungsregel kommt jedoch dann nicht zum Tragen, wenn feststeht, dass eine private Nutzung nicht stattgefunden hat (BFH 19.5.09, VIII R 60/06).

     

    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung werden betriebliche Fahrzeuge, die zu privaten Zwecken zur Verfügung stehen, auch tatsächlich privat genutzt. Dafür spricht der Beweis des ersten Anscheins (so z. B. BFH 14.5.99, VI B 258/98). Dies gilt jedenfalls dann, soweit keine besonderen Umstände hinzukommen.