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Begünstigte Praxisveräußerung trotz neuer Mandate
| Die Fortführung einer freiberuflichen Tätigkeit in geringem Umfang ist für eine steuerbegünstigte Praxisveräußerung unschädlich, wenn die darauf entfallenden Umsätze in den letzten drei Jahren weniger als 10 % der gesamten Einnahmen ausmachten. Bisher bewertete die Verwaltung die Hinzugewinnung neuer Mandate/Patienten ‒ auch ohne Überschreiten der 10 %-Grenze ‒ in jedem Fall als schädlich. Erfreulich, dass sich die Verwaltung nun der anderslautenden Meinung des BFH (11.2.20, VIII B 131/19) gebeugt hat, wonach eine geringfügige Tätigkeit auch die Betreuung neuer Mandate umfassen kann (FinMin Sachsen-Anhalt 14.5.20, 45-S 2242-85). |
Quelle: Ausgabe 10 / 2020 | Seite 163 | ID 46834277