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  • · Fachbeitrag · Private Veräußerungsgeschäfte

    Der auf tageweise vermietete Räume entfallende Gewinn ist zu versteuern

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

    | Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 EStG (zehn Jahre) verkauft, ist der Gewinn insoweit nicht von der Besteuerung ausgenommen, als er auf tageweise an Dritte vermietete Räume entfällt. Dies hat aktuell der BFH (19.7.22, IX R 20/21, Abruf-Nr. 233193 ) entschieden. |

    1. Hintergrund

    Die Besteuerung des Veräußerungsgewinns eines innerhalb des Zehnjahreszeitraums veräußerten Grundstücks wird vermieden, wenn

    • das Wirtschaftsgut im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder