· Fachbeitrag · Private Veräußerungsgeschäfte
Verkauf der Haushälfte an geschiedenen Ehepartner kann steuerpflichtig sein
von StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg
| Der BFH (14.2.23, IX R 11/21, Abruf-Nr. 234682 ; PM Nr. 23/23 vom 13.4.23) hatte aktuell über einen Fall zu entscheiden, in dem ein selbstgenutztes Einfamilienhaus den Ehegatten je zur Hälfte gehörte, der Ehemann auszog und seinen hälftigen Anteil im Rahmen des späteren Scheidungsverfahrens an seine Ehefrau veräußerte. Erfolgt dies innerhalb des maßgeblichen Zehnjahreszeitraums, führt dies zu einem nach § 23 EStG steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäft. |
1. Vorbemerkungen
Private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt, unterliegen der Spekulationsbesteuerung. Ausgenommen sind aber Wirtschaftsgüter, die
- im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken (1. Alternative) oder
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