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  • 01.02.2022 · Nachricht · Privates Veräußerungsgeschäft

    Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Überlassung an unterhaltsberechtigtes Kind

    | Ein Gebäude wird nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es Eltern einem Kind unentgeltlich überlassen, für das kein Kindergeldanspruch mehr besteht. Damit gilt die Ausnahmeregelung, die ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG vermeidet, nach Ansicht des FG Niedersachsen (16.6.21, 9 K 16/20, Rev. BFH: IX R 28/21, Abruf-Nr. 227033 ) in diesen Fällen nicht. |