Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Reisekosten

    Können Leiharbeitnehmer eine regelmäßige Arbeitsstätte beim Entleiher haben?

    | Ein Leiharbeitnehmer, der vom Verleiher für die gesamte Dauer des Dienstverhältnisses bei einem mit dem Verleiher verbundenen Unternehmen eingesetzt wird, kann eine regelmäßige Arbeitsstätte beim Entleiher begründen. Diese Auffassung vertritt das FG Düsseldorf (24.2.12, 11 K 3870/10 E ) in einer aktuellen Entscheidung. |

     

    Nach der BFH-Rechtsprechung ist die betriebliche Einrichtung des Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte. Ob etwas anderes gilt, wenn ein Leiharbeitnehmer vom Verleiher für die gesamte Dauer seines Dienstverhältnisses dem Entleiher überlassen wird, hat der BFH in einer Entscheidung aus 2010 ausdrücklich offen gelassen (BFH 17.6.10, VI R 35/08). In der gegen die Entscheidung des FG Düsseldorf anhängigen Revision (VI R 18/12) wird sich der BFH nun mit dieser Frage beschäftigen müssen.

    Quelle: ID 35544460